- Die angehende Kinesiologin verfügt noch über keine Zulassung der Krankenkasse. Daher ist keine Abrechnung über die Zusatzversicherung möglich, weshalb auch keine Rückforderungsbelege/Rechnungen ausgestellt werden.
- Während der Ausbildung wird ein reduzierter Tarif von CHF 60 pro Stunde verrechnet. Die Behandlung wird in Zeiteinheiten von fünf Minuten abgerechnet und am Ende der Session (bar, twint) bezahlt.
- Im Verhinderungsfall muss der Termin mindestens 24 Stunde im Voraus abgesagt werden. Ansonsten wird der Termin vollumfänglich verrechnet.
- Die Kinesiologin haftet nur für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit.
- Die kinesiologische Behandlung ersetzt keinen Arztbesuch.
- In der Kinesiologie werden keine Diagnosen und Heilversprechen gemacht.
- Die Kinesiologin untersteht der Schweigepflicht.