Klienten-Informationen

  • Die angehende Kinesiologin verfügt noch über keine Zulassung der Krankenkasse. Daher ist keine Abrechnung über die Zusatzversicherung möglich, weshalb auch keine Rückforderungsbelege/Rechnungen ausgestellt werden.
  • Während der Ausbildung wird ein reduzierter Tarif von CHF 60 pro Stunde verrechnet. Die Behandlung wird in Zeiteinheiten von fünf Minuten abgerechnet und am Ende der Session (Bar, Twint, EC) bezahlt.
  • Im Verhinderungsfall muss der Termin mindestens 24 Stunde im Voraus abgesagt werden. Ansonsten wird der Termin vollumfänglich verrechnet.
  • Die Kinesiologin haftet nur für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit.
  • Die kinesiologische Behandlung ersetzt keinen Arztbesuch.
  • In der Kinesiologie werden keine Diagnosen und Heilversprechen gemacht.
  • Die Kinesiologin untersteht der Schweigepflicht.